Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anbieter und verantwortlich für den Internetauftritt gemäß § 5 TMG:

PtS Kassen
Kurfürstenstr. 6
42655 Solingen

vertreten durch

Patrick te Sligte
Steuernummer:  128/5589/4604
USt-IdNr.:  DE312804454

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Mail: info(at)pts-kassen.de
Tel.: 0212 / 249 261 98
Fax.: 0212 / 249 260 83 

Haftungsausschluss | Allgemein

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Haftungsausschluss | Links

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Copyright

Sämtliche auf den Websites von PtS Kasse befindlichen Texte, Grafiken, Fotos und Gestaltungen unterliegen dem Urheberrecht. Die ohne die Zustimmung des Urhebers erfolgte Verwendung, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe wird sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich verfolgt.

1 Geltungsbereich

1.1 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von PtS Kassen erfolgen ausschließlich

1.2  aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Die Geschäftsbedingungen von PtS Kassen gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Vertragspartners die Leistung vorbehaltlos an den Vertragspartner erbracht wird.

2  Lieferung und Lieferverzug

2.1  Termine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Die Leistung oder Lieferung auf unverbindlich vereinbarte Termine oder Lieferfristen wird sechs Wochen nach dem genannten Termin fällig. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.

2.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt oder auf Grund von Ereignissen, die PtS Kassen die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, auch wenn sie bei dem Lieferanten oder Unterlieferanten von PtS Kassen eintreten, hat PtS Kassen auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen PtS Kassen, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird PtS Kassen von ihrer Verpflichtung frei, kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich PtS Kassen nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich benachrichtigt und ihm Gegenleistungen, soweit der Kunde sie auf den vom Rücktritt betroffenen Vertragsteil/ Vertrag bereits erbracht hat, unverzüglich erstattet.

2.3  Sofern PtS Kassen die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Netto-Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit von  PtS Kassen.

2.4  Will der Kunde verzugsbedingt vom Vertrag zurücktreten und / oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, so hat er PtS Kassen nach Eintritt der Fälligkeit eine angemessene Frist zur Lieferung von nicht unter 14 Tagen zu setzen.

2.5  PtS Kassen ist zu Teillieferungen oder Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Kunden nicht von Interesse.

2.6  Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen durch PtS Kassen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.

2.7 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist PtS Kassen berechtigt, Ersatz des ihr entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr des zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.

3  Lieferort, Nebenkosten, Gefahrübergang

3.1  PtS Kassen bzw. die Herstellerfirma der Geräte übernimmt die Lieferung der gekauften Geräte an den vom Kunden angegebenen Lieferort.

3.2  Für den Transport frei Haus und den technischen Anschluss werden einmalige Nebenkosten gesondert berechnet.

3.3  Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von PtS Kassen verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über

4  Installationsvorbereitungen und Betriebsmittel

4.1  Die Installationsvorbereitung sowie die für die Stromversorgung notwendigen Einrichtungen hat der Kunde auf seine Kosten und auf seine eigene Verantwortung vor Anlieferung der Geräte auszuführen. Sie müssen den Installationsrichtlinien der Herstellerfirmen und den geltenden Fachnormen DIN und IN entsprechen. 

Der Kunde wird nur Datenträger, Betriebsmittel und anderes gerätespezifisches Zubehör verwenden, das dem Lieferangebot von PtS Kassen entspricht.

5 Zahlungsbedingung

5.1  Alle Preise verstehen sich zuzüglich jeweils bei Lieferung gültiger gesetzlicher Mehrwertsteuer. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung ohne Abzug zu leisten. Die Wirksamkeit der Skontovereinbarung bedarf der Schriftform.

5.2  Rechnungen sind sofort nach Zugang zu bezahlen. Der Kunde kommt spätestens 8 Tage nach Rechnungstellung in Verzug. Der Kaufpreis wird, soweit nichts anderes vereinbart ist, zu 50% bei Auftragserteilung und zu 50% bei Übergabe des Kaufgegenstandes abgerechnet. PtS Kassen ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist PtS Kassen berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

5.3 Verändern sich die den vereinbarten Preisen zugrunde liegenden Listenpreise sechs Monate vor dem vorgesehenen Liefertermin, so gelten die veränderten Listenpreise als vereinbart.

5.4  Wenn PtS Kassen Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn PtS Kassen andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist PtS Kassen berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn sie Schecks angenommen hat. PtS Kassen ist in diesem Falle auch berechtigt, Vorauszahlungen und Sicherheit zu verlangen.

5.5 Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche, des Kunden unstreitig sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt

5.6  Gerät der Kunde in Verzug, kann PtS Kassen von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank als pauschalen Schadensersatz verlangen; der Nachweis höheren Schadens durch PtS Kassen ist zulässig.

5.7   Die weitergehenden Rechte von PtS Kassen zum Rücktritt oder der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Nichterfüllung bleiben unberührt.

6 Eigentumsvorbehalt

6.1 Der Vertragsgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch künftiger Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen PtS Kassen und dem Kunden Eigentum von PtS Kassen. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Anerkennung des Saldos berühren den Eigentumsvorbehalt nicht. Als Bezahlung gilt erst der Eingang des Gegenwerts bei PtS Kassen.

6.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist PtS Kassen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

6.3 Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kunde über den Vertragsgegenstand weder verfügen, noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.

6.4 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf das Eigentum von PtS Kassen hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen, damit diese ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, PtS Kassen in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.

6.5 PtS Kassen verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten von PtS Kassen die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigen; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt PtS Kassen.

7 Nutzungsrechte für Software-Anwender

7.1 Bei Standardsoftware gelten die allgemeinen Bedingungen des Herstellers nach folgender Maßgabe, soweit nichts gesondert vereinbart ist.

7.2 Der Kunde erhält mit dem Erwerb von Software vorbehaltlich sonstiger Eigentumsvorbehaltsrechte von PtS Kassen nur Eigentum an dem körperlichen Datenträger und an dessen Software lediglich ein Nutzungsrecht gemäß den nachfolgenden Bestimmungen.

7.3 Das dem Kunden gewährte Nutzungsrecht gemäß vorstehender Ziffer 7.2. gewährt ihm das einfache, nicht ausschließliche, beim Wiederverkäufer im Rahmen dessen gewöhnlicher Geschäftstätigkeit übertragbare Recht, die gelieferte Software zu benutzen. Der Umfang der Nutzung ist in der Auftragsbestätigung und/oder dem Vertrag mit PtS Kassen bzw. dem Hersteller spezifiziert.

7.4 Das Nutzungsrecht des Kunden entfällt, wenn er seiner Verpflichtung zur Zahlung des Rechnungsbetrages nicht oder nicht fristgerecht nachkommt. PtS Kassen haftet nicht für dem Kunden aufgrund dieses Entfallens des Nutzungsrechts entstehende Schäden. Erst mit vollständiger Zahlung des Rechnungsbetrages lebt das Nutzungsrecht des Kunden wieder auf.

7.5 Die Software ist mit einem Lizenzcode geschützt, um die unberechtigte Nutzung der Software zu verhindern.

7.6 PtS Kassen verpflichtet sich, dem Kunden nach vollständiger Bezahlung einen Lizenzcode auszuhändigen, welcher die vertragsgemäße Nutzung der Software ermöglicht.

7.7 Zu der Nutzung zählen die Installation des Programms vom Originaldatenträger auf den Massespeicher der eingesetzten Hardware, sowie das Laden des Programms in den Arbeitsspeicher. Darüber hinaus darf der Kunde eine Vervielfältigung zu Sicherungszwecken vornehmen. Die Software darf ausschließlich auf der von PtS Kassen bzw. dem Hersteller freigegebenen Hardware eingesetzt werden. Wechselt der Kunde die Hardware, muss er die Software vom Massespeicher der bisher verwendeten Hardware löschen. Ein zeitgleiches Einspeichern, vorrätig Halten oder Benutzen auf mehr als nur einer Hardware ist unzulässig.

7.8  Eine weitergehende Nutzung und Vervielfältigung, insbesondere über die vertraglich vereinbarte Anzahl von Nutzern hinaus, ist untersagt. Darüber hinaus ist es insbesondere untersagt, überlassene Programme, Programmteile, Dokumentationen und in diesem Zusammenhang erstellte Unterlagen ganz oder teilweise abzuändern, zu übersetzen, über ein Netz oder einen Datenübertragungskanal auf andere Computer zu übertragen, die Software zu kopieren und/ oder zu vervielfältigen und/oder an Dritte weiter zu geben und/oder diesen sonst wie ohne Genehmigung von PtS Kassen oder dem Hersteller zugänglich zu machen.

7.9  Der Kunde haftet gegenüber PtS Kassen für Schäden, die sich aus der Verletzung der Verpflichtung gemäß vorstehender Ziffer 7.8. ergeben. Eine Nutzung über die in dem Programmschein ausgegebene Anzahl von Nutzern hinaus gilt als Zukauf, unbeschadet weitergehender Ansprüche von PtS Kassen oder dem Hersteller. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die von PtS Kassen überlassene Software mit einem zeitbegrenzten Lizenzcode gegen unberechtigte Nutzung versehen ist. Im Falle des Zeitablaufs ist der Kunde berechtigt, sich an PtS Kassen zu wenden mit der Aufforderung, unverzüglich den zugrunde liegenden Sachverhalt zu klären und das Programm bei Wahrung der Rechte von PtS Kassen bzw. dem Hersteller ggf. frei zu schalten. PtS Kassen verpflichtet sich, die Anfrage zu bearbeiten und zu prüfen, inwieweit dem Kunden ein Nutzungsrecht einzuräumen ist.

8 Sachmangel

8.1 Die Vertragsgegenstände werden frei von Produktions- und Sachmängeln geliefert; die Frist für die Geltendmachung der Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Lieferung.

8.2  Werden Betriebs-, Pflege- und/ oder Wartungs- sowie Installationsanweisungen von PtS Kassen oder dem Hersteller – auch die Hardware betreffend – nicht befolgt, Änderungen nicht zulässiger Art an den Programmen und/oder den Hardwarekomponenten vorgenommen, Bauteile ausgewechselt und/oder Hardware oder Software verwendet, die nicht den Originalspezifikationen von PtS Kassen entsprechen, entfällt die Haftung von PtS Kassen, wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.

8.3 Eine Haftung ist ferner ausgeschlossen bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, nicht zugelassener Hardware und/oder Software, Fehlgebrauch und/oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse wie Leitungsnetzfehler etc. entstehen und/oder die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.

8.4  Da es sich bei der gelieferten Software um Standardprogramme handelt und es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Standardprogramme so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeiten, beschränkt sich die Gewährleistung auf die Übereinstimmung mit der veröffentlichten und bei der Lieferung gültigen Herstellerspezifikation.

8.5  Der Kunde muss PtS Kassen Mängel unverzüglich, spätestens eine jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind PtS Kassen unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

8.6  Im Falle einer Mitteilung des Kunden, dass die Produkte einen Mangel aufweisen, ist PtS Kassen zunächst stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. PtS Kassen ist nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Verlangt der Kunde, dass Nachbesserungsarbeiten an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort vorgenommen werden, kann PtS Kassen diesem Verlangen entsprechen, wobei ausgetauschte Teile nicht berechnet werden, während die infolgedessen zusätzlich anfallenden Arbeits-, Wege- und Transportkosten zu den Standardsätzen von PtS Kassen zu bezahlen sind; es sei denn die Verbringung des Vertragsgegenstandes entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

8.7  Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern

8.8  Ansprüche wegen Mängeln gegen PtS Kassen stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.

9  Haftung

9.1   Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet PtS Kassen für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein von PtS Kassen garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Kunden gegen derartige Schäden abzusichern.

9.2  Die Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse in Ziffer 9.1. gelten nicht für Ansprüche gemäß dem Produkthaftungsgesetz und in Fällen von Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.

9.3 Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

10  Konstruktions- oder Formänderungen

10.1  Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens des Verkäufers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen für den Kunden zumutbar sind und die Gesamtleistung des Vertragsgegenstandes dadurch nicht beeinträchtigt wird.

11  Geltung der Bedingungen

11.1 Alle Vereinbarungen, die zwischen PtS Kassen und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

11.2  Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die ganz oder teilweise unwirksamen Bestimmungen sind in diesem Fall durch entsprechende Vereinbarungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung bzw. des unwirksamen Teils möglichst nahe kommen.

12  Anwendbares Recht

12.1  Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen PtS Kassen und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. 

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